Rotlicht News OWL
Aktuelles aus dem Gewerbe aus der Region

Runder Tisch Prostitution NRW
Grüne Gesundheitsministerin Barbara Steffens fordert: Prostituierte sollen vor Ausbeutung geschützt werden
Beim runden Tisch Prostitution NRW wurde erklärt: NRW ist gegen die Anhebung des Mindestalters für Prostitution auf 21 Jahre. Auch die geplante Kondompflicht lehnt NRW ab, so Barbara Steffens. Die Anhebung des Mindestalters birgt die Gefahr, dass jüngere Frauen in die Illegalität getrieben werden. Die Untersuchungspflicht für Huren sollen ihrer Aussage nach auch nur auf dem Papier Sicherheit bieten, denn eine Ansteckung kann bis zu drei Monate dauern. Allerdings sollte es in Zukunft für die Betreiber von Bordellen eine Zuverlässigkeitsprüfung geben. Es soll dabei sichergestellt werden, dass der Betreiber keine Sexualstrafdelikte begangen hat und keine Steuerschulden hat. Dem Schutz von Prostituierten soll bald eine App für Smartphones dienen. Dort soll man in verschiedenen Sprachen Informationen über sicheren Sex, Gesundheit und sicheres Arbeiten erhalten.
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Umstrittene Taxi App Uber wertet Daten nach Fahrten zu möglichen One-Night-Stands aus
Der in heftige Kritik geratene amerikanische Anbieter Über wertet Nutzungsdaten über mögliche One Night Stands oder Hurenkontakte aus. Demnach haben Experten Buchungen extrahiert, die nachts und früh morgens erfolgten, bei denen der Abfahrtsort der zweiten in einem Radius von etwa 160 M vom Zielort der ersten Fahr lag. Daraus ergab sich eine Karte mit Bezirken, die häufig vermutliche One-Nights-Stands zeigt. Solche Indiskretionen leisten sich wirkliche Taxi Fahrer wohl nicht.
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OWL/Minden
Sexarbeit neu bewerten
In Fragen der Eindämmung der Prostitution können sich viele Städte und Gemeinden in OWL nicht mehr auf Sperrgebietsverordnungen verlassen. Die teilweise Jahrzehnte alten Verordnungen passen nicht mehr zu heutigen Rechtssituation und allgemeinen Moralvorstellungen. In einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden wurde der Fall eines Tantra Massage Salons in Oerlinghausen genannt, der aufgrund einer veralteten Sperrgebietsverordnung geschlossen wurde.
Diese stammt noch vom April 1984. Dort sind weite Gebiet von Bielefeld, Gütersloh, Paderborn und Lippe Sperrgebiet. Das Mindener Verwaltungsgericht kam zu der Auffassung, dass ein Verbot der Prostitution aufgrund der seit 2001 geänderten Rechtslage, welche mit der Änderung des Prostitutionsgesetztes einhergeht, nicht zulässig. Auch verstößt dieses Verbot gegen das Grundgesetz, denn die Freiheit der Berufswahl wird dadurch unmöglich gemacht. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassunggerichts sind Sperrgebiete nur noch zulässig in Gebieten, wo Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kirchen etc.
ansässig seien. Nun muss die Stadt Oerlinghausen zurückrudern und die Verfahrenskosten tragen. Nach Angaben der Bezirksregierung in Detmold gibt es für Ostwestfalen-Lippe 11 Verordnungen zu Sperrgebieten. Alle stammen aus den achtziger Jahren oder davor. Allerdings regeln nicht nur Sperrgebietsverordnungen, sondern auch Baunutzungsverordnungen die Nutzung von Räumlichkeiten für Prostitution.